Datenschutz für Chöre

Information zum richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten

Seit 25. Mai 2018 ist die europaweite Datenschutz-Grundverordnung  (DSGVO) in Kraft. Sie gilt auch für jeden Chor.

Grundsätzliches

Die Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist nur mit Zustimmung des/der Betroffenen erlaubt. Vor allem personenbezogene Daten, welche in irgendeiner Form (EDV, Karteikarten, Listen, …) erfasst und verarbeitet werden, sind davon betroffen.

Darüber hinaus haben die Betroffenen das Recht auf Information, was mit ihren Daten passiert. Bei Datenmissbrauch bzw. nicht gerechtfertigter Verwendung der Daten können die Betroffenen die Löschung ihrer Daten einfordern und in weiterer Folge Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einbringen.

Beispiele aus der Praxis:

E-Mail Versand mit Blindcopy:

Verwende beim Versenden von Massen-E-Mails das Blindcopy-Feld (=Bcc)! So verhinderst du, dass alle E-Mail-Adressen für jede:n sichtbar sind.
Hinweis: In manchen E-Mail-Programmen musst du das erst über “Optionen” aufrufen.

So schickt man eine E-Mail mit BCC

Einverständnis für die Verwendung von Fotos:

Wenn du bei Proben, Ausflügen oder sonstigen Choraktivitäten Fotos von deinen Sänger:innen machst und diese auf deiner Webseite oder Social-Media-Kanälen verwenden möchtest, brauchst du zuerst ihr Einverständnis.

Wir haben dir hier eine Vorlage vorbereitet, die du herunterladen kannst. Trag einfach die Namen ein und lass sie unterschreiben.

So schickt man eine E-Mail mit BCC

Weitere Details und Informationen findest du im Infoblatt vom Chorverband Österreich:

Datenschutzrecht — Informationen, Empfehlungen und Praxistipps